Erstattung der Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

Auch mit Pflegestufe 1 können Sie Anspruch auf einen Umzug zur Verbesserung des Wohnumfelds bei der Pflegeversicherung haben. Die Übernahme der Umzugskosten für Pflegebedürftige von bis zu 4000 Euro sind bei der Pflegekasse möglich. Unsere Mitarbeiter von den Reiner Becker Umzügen sind speziell auf wohnumfeldverbessernde Umzüge geschult und kennen sich mit allen gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung, Pflegekasse sowie den Krankenkassen aus. Unsere Umzugsspedition Reiner Becker prüft zusammen mit Ihnen Ihre Ansprüche zur Verbesserung des Alltags. Auch die speziellen Anforderungen von Umzügen für pflegebedürftige Menschen sind uns bekannt, so dass wir von Reiner Becker Umzüge Ihren Umzug so angenehm wie möglich gestalten können.

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